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    Drei Schwestern. Eine große Sehnsucht. Ein Neubeginn. Es ist Herbst am Bodensee, und die saftigen Trauben in den Weinbergen verheißen einen hervorragenden Jahrgang. Als erfahrene Winzerin weiß Veronika, dass dem kostbaren Geschenk der Natur nun alle Aufmerksamkeit gelten sollte. Doch in ihrer Ehe kriselt es, ihre Teenagertochter Rosalie hütet neuerdings Geheimnisse, und Veronika ist froh, ihre beiden Schwestern Carolin und Romy in ihrer Nähe zu wissen. Da entdeckt sie bei einem Ausflug auf die Insel Reichenau ein idyllisches Ökoweingut, dessen Anblick alte Träume aufleben lässt, und sie ertappt sich beim Gedanken: Was wäre, wenn? Aber ist sie wirklich bereit, beruflich neue Wege zu gehen und auch privat eine längst fällige Entscheidung zu treffen? Traubenfest ist der dritte Band einer mitreißenden Trilogie über Familie, Neuanfänge und die Liebe - mit drei bezaubernden Hauptfiguren auf der Suche nach den Dingen im Leben, die wirklich zählen.

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    Zeit zu verzeihen

    Eine wahre Liebesgeschichte aus der dunkelsten Zeit der DDR: Bestseller-Autorin Hera Lind erzählt in ihrem Tatsachen-Roman »Zeit zu verzeihen« von einem unvorstellbaren Verrat, einer qualvollen Zeit im DDR-Gefängnis und von der Kraft wahrer Liebe. Als sich Clara und Viktor im Sommer 1965 begegnen, wissen sie nicht, dass sie sich schon einmal als Kleinkinder an einem tragischen Ort begegnet sind, und jeweils nur dank ihrer unfassbar mutigen Mütter überlebt haben. Die beiden jungen Menschen spüren, dass sie ineinander die wahre Liebe gefunden haben. Doch jetzt gibt es Ost und West. Sie riskieren alles und wagen die Flucht aus der DDR. Sie mündet in einer unsagbaren Katastrophe: Claras wird denunziert und landet im berüchtigten Frauen-Gefängnis Hoheneck. Dort bringt sie ein paar Monate später unter fürchterlichen Umständen ihren Sohn zur Welt – und muss monatelang auf einem Lager aus Stroh auf dem nackten Betonboden um das Überleben ihres Babys kämpfen. Wortlos wird ihr das Kind schließlich weggenommen. Doch tief in Claras Herz ist die Kraft wahrer Liebe ungebrochen. Und Viktor hat sie all die Jahre nie aufgegeben ... Die wahre Geschichte von Clara und Viktor: Erschütternd und zu Herzen gehend lässt uns Bestseller-Autorin Hera Lind an einem Schicksal teilhaben, das in der Nachkriegszeit und später in der DDR Tausende getroffen hat.

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  • Wie lange hat die pflegekasse Zeit einen Widerspruch zu bearbeiten?

    Die Pflegekasse hat in der Regel einen Zeitraum von drei Wochen, um einen Widerspruch zu bearbeiten. Diese Frist kann jedoch in Ausnahmefällen um weitere drei Wochen verlängert werden, wenn es sich um einen besonders komplexen Fall handelt. Es ist wichtig, dass die Pflegekasse innerhalb dieser Frist eine Entscheidung trifft und den Widerspruch entweder ablehnt oder annimmt. Falls die Pflegekasse die Frist nicht einhält, kann der Antragsteller sich an die Aufsichtsbehörde wenden und eine Beschwerde einreichen. Es ist ratsam, den Bearbeitungsstand des Widerspruchs regelmäßig zu überprüfen und bei Verzögerungen nachzufragen.

  • Wann zahlt die Pflegekasse?

    Die Pflegekasse zahlt, wenn eine Person pflegebedürftig ist und Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nimmt. Dies setzt eine Einstufung in einen Pflegegrad voraus. Die Leistungen können beispielsweise für häusliche Pflege, Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder vollstationäre Pflege genutzt werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse zahlt regelmäßig und direkt an den Leistungserbringer oder die pflegebedürftige Person aus.

  • Was zahlt die Pflegekasse?

    Die Pflegekasse zahlt Leistungen für pflegebedürftige Personen, die in ihrer häuslichen Umgebung oder in einer stationären Einrichtung betreut werden. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und dem individuellen Pflegebedarf. Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Antrag gestellt und die Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter festgestellt werden.

  • Welche pflegekasse ist zuständig?

    Um herauszufinden, welche Pflegekasse zuständig ist, muss zunächst geklärt werden, ob die Person pflegebedürftig ist. Dafür ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erforderlich. Anschließend wird die Pflegestufe festgelegt, die darüber entscheidet, welche Pflegekasse zuständig ist. In der Regel ist die Pflegekasse zuständig, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Es ist wichtig, sich bei Fragen zur Zuständigkeit direkt an die Pflegekasse oder den MDK zu wenden, um eine klare Auskunft zu erhalten.

  • Wo ist die Pflegekasse?

    Die Pflegekasse ist eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, die für die Finanzierung von Leistungen der Pflegeversicherung zuständig ist. Sie ist bei den meisten Krankenkassen angesiedelt und übernimmt die Kosten für Pflegeleistungen, wenn eine pflegebedürftige Person einen entsprechenden Antrag stellt. Um die Pflegekasse zu kontaktieren, kann man sich an die eigene Krankenkasse wenden oder auf der Website des zuständigen Sozialversicherungsträgers nach den Kontaktdaten suchen. Dort erhält man Auskünfte zu Leistungen, Antragsverfahren und weiteren Fragen rund um die Pflegeversicherung.

  • Warum komme ich zu spät, bekomme aber keine zusätzliche Zeit?

    Es könnte verschiedene Gründe geben, warum du zu spät kommst, wie zum Beispiel Verkehrsprobleme oder unvorhergesehene Umstände. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verantwortung für die Einhaltung von Terminen in der Regel bei der Person liegt, die zu spät kommt. Es liegt in der Verantwortung der anderen Partei, zu entscheiden, ob sie zusätzliche Zeit gewähren möchte oder nicht.

  • Welche Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

    Die Pflegekasse übernimmt verschiedene Hilfsmittel, die für die Pflege und Versorgung von pflegebedürftigen Personen benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, Inkontinenzmaterial, aber auch technische Hilfsmittel wie Treppenlifte oder Badewannenlifte. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel nach einer individuellen Prüfung des Pflegebedarfs und der Notwendigkeit der Hilfsmittel. Es ist wichtig, sich vor der Anschaffung mit der Pflegekasse abzustimmen und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen. Welche Hilfsmittel im Einzelfall übernommen werden, kann je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf variieren.

  • Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

    Die Pflegekasse übernimmt verschiedene Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege und zur Verbesserung der Lebensqualität des Pflegebedürftigen beitragen. Dazu gehören beispielsweise Inkontinenzhilfsmittel wie Windeln oder Bettschutzeinlagen, aber auch Hilfsmittel zur Körperpflege wie Einmalhandschuhe oder Pflegecremes. Des Weiteren können auch Hilfsmittel zur Mobilität wie Rollstühle, Gehhilfen oder Treppenlifte von der Pflegekasse übernommen werden. Es ist wichtig, dass die Notwendigkeit der Pflegehilfsmittel ärztlich verordnet und von der Pflegekasse genehmigt wird. Es empfiehlt sich daher, vor der Anschaffung solcher Hilfsmittel Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und der Pflegekasse zu halten.

  • Wer zahlt in die Pflegekasse?

    In die Pflegekasse zahlen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Beiträge ein. Die Beiträge werden automatisch vom Bruttogehalt abgezogen und je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Selbstständige müssen ihre Beiträge selbstständig entrichten. Auch Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente beziehen, zahlen Beiträge zur Pflegeversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen und beträgt aktuell 3,05% des Bruttoeinkommens, für Kinderlose ab 23 Jahren 3,3%.

  • Wie lange zahlt die Pflegekasse?

    Die Pflegekasse zahlt in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum, abhängig von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Die Leistungen werden in der Regel für sechs Monate bewilligt und müssen danach erneut beantragt werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, zum Beispiel bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit. In solchen Fällen kann die Pflegekasse die Leistungen unbefristet zahlen. Es ist wichtig, regelmäßig die Pflegesituation zu überprüfen und gegebenenfalls Anträge auf Verlängerung zu stellen.

  • Wo befindet sich die Pflegekasse?

    Die Pflegekasse ist eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung und befindet sich in Deutschland. Sie ist zuständig für die finanzielle Unterstützung von pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen. Die Pflegekasse ist in der Regel bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Dort können Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt und Informationen zur Pflegebedürftigkeit eingeholt werden. Es gibt verschiedene Pflegekassen, die jeweils für bestimmte Regionen oder Krankenkassen zuständig sind.

  • Was zahlt die Pflegekasse bei Tagespflege?

    Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die Tagespflege. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen ab. In der Regel werden die Kosten für Verpflegung, Betreuung und pflegerische Leistungen anteilig übernommen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Pflegekasse über die genauen Leistungen und Voraussetzungen zu informieren.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.